WvS Hausverwaltung

Sondereigentumsverwaltung

Sondereigentumsverwaltung: Aufgaben und Nutzen

„Wir haben doch eine Hausverwaltung“ hören wir oft von Eigentümern vermieteter Eigentumswohnungen. Stimmt, aber die verwaltet das Haus, nicht Ihre Wohnung. Für Ihr Mietverhältnis bleiben Sie als Vermieter verantwortlich.

Lesezeit 2 Minuten
Kurz gesagt
  • Die WEG-Verwaltung verwaltet das Haus, die Sondereigentumsverwaltung Ihre Wohnung.
  • Sie übernimmt die vereinbarten Aufgaben rund um Ihr Mietverhältnis und unterstützt Sie gegenüber der Gemeinschaft.
  • Ein Festpreis macht die Kosten planbar. Besonders bei größerer Entfernung oder häufigen Mieterwechseln kann eine Verwaltung entlasten.

01Zwei Verwaltungen, zwei Aufträge

Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum im Auftrag der Gemeinschaft: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Rücklage und Versammlung. Ihr einzelnes Mietverhältnis übernimmt sie dadurch nicht.

Die Sondereigentumsverwaltung arbeitet nur für Sie. Sie überwacht die Miete, erstellt die Betriebskostenabrechnung, ist Ansprechpartner des Mieters, organisiert Übergaben und Neuvermietung und unterstützt Sie gegenüber der Gemeinschaft, etwa bei der Prüfung der Hausgeldabrechnung.

02Was sie konkret abnimmt

Welche Aufgaben übernommen werden, regeln Verwaltungsvertrag und Vollmacht. Typische Leistungen sind:

  • Mieteingang überwachen, erinnern, mahnen
  • Betriebskostenabrechnung aus der Hausgeldabrechnung ableiten, fristgerecht
  • Schadensmeldungen des Mieters aufnehmen und abwickeln, Abgrenzung zum Gemeinschaftseigentum
  • Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan prüfen, Auffälligkeiten melden
  • Vertretung in der Eigentümerversammlung mit Vollmacht, soweit die Gemeinschaftsordnung dies zulässt
  • Ein- und Auszug, Kaution, Neuvermietung mit Bonitätsprüfung
  • Jahresübersicht für Steuerberater und Bank

03Was sie kostet und für wen sie sich rechnet

Ein monatlicher Festpreis macht die Verwaltungskosten planbar. Bei einer vermieteten Wohnung können sie grundsätzlich Werbungskosten sein. Ob sich die Verwaltung für Sie lohnt, hängt vom Leistungsumfang, Ihrem Zeitaufwand und der Situation der Wohnung ab.

Häufige Fragen

Muss die Sondereigentumsverwaltung dieselbe Firma sein wie die WEG-Verwaltung?

Nein. Beides läuft unabhängig. Ist es dieselbe Firma, sind die Wege kürzer, weil Hausgeld- und Betriebskostenabrechnung aus einer Hand kommen.

Kann ich einzelne Leistungen buchen, etwa nur die Abrechnung?

Ob eine einzelne Leistung sinnvoll angeboten werden kann, hängt vom Unterlagenstand und dem gewünschten Umfang ab. Das klären wir vorab.

Was passiert mit meiner Wohnung, wenn ich die Verwaltung kündige?

Nach dem Ende des Verwaltungsvertrags übernehmen Sie selbst oder eine neue Verwaltung. Unterlagen und offene Vorgänge werden geordnet übergeben. Ihr Mietvertrag und Ihre Pflichten gegenüber der Gemeinschaft bestehen weiter.

Sprechen wir über Ihre Wohnung.

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