Sondereigentumsverwaltung
„Wir haben doch eine Hausverwaltung“ hören wir oft von Eigentümern vermieteter Eigentumswohnungen. Stimmt, aber die verwaltet das Haus, nicht Ihre Wohnung. Für Ihr Mietverhältnis bleiben Sie als Vermieter verantwortlich.
Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum im Auftrag der Gemeinschaft: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Rücklage und Versammlung. Ihr einzelnes Mietverhältnis übernimmt sie dadurch nicht.
Die Sondereigentumsverwaltung arbeitet nur für Sie. Sie überwacht die Miete, erstellt die Betriebskostenabrechnung, ist Ansprechpartner des Mieters, organisiert Übergaben und Neuvermietung und unterstützt Sie gegenüber der Gemeinschaft, etwa bei der Prüfung der Hausgeldabrechnung.
Welche Aufgaben übernommen werden, regeln Verwaltungsvertrag und Vollmacht. Typische Leistungen sind:
Ein monatlicher Festpreis macht die Verwaltungskosten planbar. Bei einer vermieteten Wohnung können sie grundsätzlich Werbungskosten sein. Ob sich die Verwaltung für Sie lohnt, hängt vom Leistungsumfang, Ihrem Zeitaufwand und der Situation der Wohnung ab.
Nein. Beides läuft unabhängig. Ist es dieselbe Firma, sind die Wege kürzer, weil Hausgeld- und Betriebskostenabrechnung aus einer Hand kommen.
Ob eine einzelne Leistung sinnvoll angeboten werden kann, hängt vom Unterlagenstand und dem gewünschten Umfang ab. Das klären wir vorab.
Nach dem Ende des Verwaltungsvertrags übernehmen Sie selbst oder eine neue Verwaltung. Unterlagen und offene Vorgänge werden geordnet übergeben. Ihr Mietvertrag und Ihre Pflichten gegenüber der Gemeinschaft bestehen weiter.
Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. Nach der Objektprüfung folgt Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot.