Mietverwaltung
Eigentümer möchten früh wissen, was die Verwaltung kostet und welche Leistungen dafür enthalten sind. Beides gehört in ein verständliches Angebot.
Üblich ist ein Festpreis je Wohnung und Monat, bei Gewerbeeinheiten je nach Größe ein eigener Satz. Ein niedriger Grundpreis kann durch Zusatzhonorare für Mahnwesen, Neuvermietung oder Sanierungsbegleitung steigen.
Fragen Sie deshalb nicht „Was kostet es?“, sondern „Was ist drin?“. Eine seriöse Verwaltung legt einen Leistungskatalog vor, in dem steht, was zum Festpreis gehört und was nach Aufwand berechnet wird.
Das Honorar hängt von Zahl und Art der Einheiten, dem Zustand des Hauses und den gewünschten Leistungen ab. Vergleichen Sie den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und möglicher Zusatzleistungen. Ein individuelles Angebot macht sichtbar, was Ihr Haus konkret kostet.
Rechnen Sie mit den tatsächlichen Vorgängen Ihres Hauses: Abrechnungen, Mieterwechsel, Schadensmeldungen, Zahlungserinnerungen und Buchhaltung. Erfassen Sie auch Besichtigungen, Übergaben und Wegezeiten. So entsteht eine belastbare Grundlage für den Vergleich mit dem Verwaltungshonorar.
Ob sich die Verwaltung wirtschaftlich lohnt, hängt von Ihrem Aufwand, Ihrem persönlichen Zeitwert und dem konkreten Honorar ab. Die Zahl der Wohnungen allein entscheidet das nicht.
Bei steuerpflichtiger Vermietung sind laufende Verwaltungskosten regelmäßig steuerlich abziehbar. Ob und wann daraus eine Steuerentlastung entsteht, hängt von Ihrer Situation ab. Bei Wohnraummiete sind sie nicht als Betriebskosten umlagefähig; bei Gewerbe kommt es auf eine wirksame Vereinbarung an.
Im Angebot ist aufgeführt, welche laufenden Leistungen zum Festpreis gehören und welche gesondert vergütet werden. Zusatzleistungen und ihre Vergütung vereinbaren wir vor der Beauftragung mit Ihnen. Ein Angebot kostet nichts. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Antwort; nach der Objektprüfung folgt das Angebot.
Das hängt von Aufwand, Zeitwert und Honorar ab. Bei größerer Entfernung oder häufigem Mieterwechsel kann eine Verwaltung entlasten. Für einzelne Eigentumswohnungen kommt eine Sondereigentumsverwaltung infrage.
Das regelt der Verwaltervertrag. Achten Sie auf faire Kündigungsfristen in beide Richtungen; lange Laufzeiten sollten Sie nicht akzeptieren, bevor Sie die Verwaltung erlebt haben.
Der Einstieg ist auch nach einer Phase der Selbstverwaltung möglich. Meistens übernehmen wir innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss. Den Übergabetermin, die Bereitstellung der Unterlagen und die Information der Mieter stimmen wir mit Ihnen ab.
Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. Nach der Objektprüfung folgt Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot.