Mieteingänge und Mahnwesen. Wir behalten jeden Mieteingang im Blick, erinnern freundlich und mahnen, wenn es sein muss. Über den Stand halten wir Sie auf dem Laufenden, ohne dass Sie Kontoauszüge durchsehen müssen.
Betriebskostenabrechnung. Ihre Abrechnung kommt rechtzeitig innerhalb der Jahresfrist des § 556 BGB und so aufgestellt, dass sie jeder Prüfung standhält. Hat ein Mieter Einwände, antworten wir und halten Ihnen den Rücken frei.
Ansprechpartner für Mieter. Ob Schadensmeldung, Rückfrage oder Kündigung: Ihre Mieter wenden sich an uns und wir kümmern uns um alles, was daraus folgt. Sie hören von uns, wenn eine Entscheidung ansteht, nicht bei jedem Anruf.
Neuvermietung. Vom Exposé über Besichtigungen und Bonitätsprüfung bis zu Mietvertrag und Übergabeprotokoll: Wir finden einen Mieter, der zu Ihrem Haus passt. Wir kennen den Kieler Markt und entwickeln Ihre Kaltmiete marktgerecht, innerhalb der Grenzen, die in Schleswig-Holstein gelten.
