WEG-Verwaltung
„Zertifizierter Verwalter“ klingt nach Gütesiegel. Tatsächlich geht es um einen gesetzlichen Qualifikationsstandard: Seit Dezember 2023 kann grundsätzlich jeder Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Für bestimmte kleine, selbst verwaltete Gemeinschaften gilt eine Ausnahme. Was der Titel aussagt und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer die entsprechende IHK-Prüfung bestanden hat. Gesetzlich gleichgestellt sind unter anderem Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder mit einem Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.
Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gehört grundsätzlich zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Jeder Eigentümer kann dies gegenüber der Gemeinschaft verlangen; für bestimmte kleine, selbst verwaltete Gemeinschaften gilt eine Ausnahme. Eine fehlende Zertifizierung beendet eine bestehende Bestellung nicht automatisch.
Die Qualifikation allein zeigt noch nicht, wie erreichbar eine Verwaltung ist und wie zuverlässig sie Beschlüsse umsetzt. Fragen Sie deshalb auch nach der persönlichen Betreuung, der Arbeitsweise und der Erfahrung mit vergleichbaren Häusern.
Für Ihre Auswahl heißt das: Das Zertifikat ist die Eintrittskarte, nicht die Entscheidung. Entscheidend sind die Fragen, die Sie im Gespräch stellen:
Niklas Petersen führt bei uns die WEG-Verwaltung. Durch seine abgeschlossene Ausbildung zum Immobilienkaufmann ist er einem zertifizierten Verwalter gesetzlich gleichgestellt. Da er diese Aufgaben bei uns allein übernimmt, erfüllt auch die WvS Projekt GmbH die Voraussetzungen.
Wichtiger ist uns, was darüber hinaus zählt: ein fester Ansprechpartner je Objekt, Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden und bauliche Fragen, die wir aus der eigenen Projektentwicklung beantworten können.
Grundsätzlich kann jeder Eigentümer von der Gemeinschaft die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Eine bestehende Bestellung endet bei fehlender Zertifizierung jedoch nicht automatisch. Für bestimmte kleine Gemeinschaften mit einem Eigentümer als Verwalter gilt eine gesetzliche Ausnahme.
Ja, dafür gibt es eine Ausnahme: Es müssen weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Eigentümer muss zum Verwalter bestellt sein und weniger als ein Drittel der Eigentümer darf einen zertifizierten Verwalter verlangen; gezählt wird hier nach Köpfen, also eine Stimme je Eigentümer, unabhängig von der Größe der Wohnung. Alle drei Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen.
Fragen Sie nach dem bestandenen Prüfungszeugnis der IHK oder nach dem gleichgestellten Berufsabschluss. Seriöse Verwaltungen legen das ohne Zögern vor.
Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. Nach der Objektprüfung folgt Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot.